Teilnahmebedingungen der Hainrich-Challenge Unterfranken

Stand: 2026-08-18

ArbeitsfassungDie markierten Gewinn-Platzhalter müssen vor Öffnung der Teilnahme vollständig ersetzt werden. Solange dies nicht erfolgt ist, darf das Teilnahmeformular nicht aktiviert werden. Offen sind derzeit 8 Angaben.

1. Veranstalter

Veranstalter ist die Lenz Ventures GmbH / Sustaina-X, Burkardiner Straße 23, 97234 Reichenberg, Telefon +49 1522 1745857, E-Mail info@sustaina-x.com. Partner sind nur dann Mitveranstalter, wenn sie ausdrücklich als solche benannt sind.

2. Gegenstand

Gegenstand der Challenge sind eine kostenlose digitale Orientierung zum eigenen Gebäude (Hainrich-Hauscheck) und eine Verlosung unter allen gültigen Teilnahmen. Mit der Teilnahme entsteht keine Pflicht zum Kauf, zur Beratung, zur Finanzierung, zur Lieferung oder zum Abschluss eines Handwerkervertrags.

3. Teilnahmezeitraum

Der Teilnahmezeitraum läuft vom 21. November 2026, 00:00 Uhr, bis zum 29. November 2026, 23:59 Uhr, jeweils deutsche Ortszeit (21.–29. November 2026). Teilnahmen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht berücksichtigt.

4. Teilnahmeberechtigung

  • natürliche Personen ab 18 Jahren,
  • Eigentümerinnen, Eigentümer oder Miteigentümer des angegebenen Gebäudes,
  • Gebäude in Unterfranken mit höchstens zwei Wohneinheiten und überwiegender Wohnnutzung.

Für eine spätere Umsetzung erforderliche Zustimmungen von Miteigentümerinnen und Miteigentümern sind selbst einzuholen.

5. Ausschluss von der Teilnahme

Ausgeschlossen sind unmittelbar an der Vorbereitung und Durchführung beteiligte Mitarbeitende und Technikerinnen und Techniker sowie deren Haushaltsangehörige. Ein Ausschluss aus sachlichem Grund ist zulässig bei Manipulation, falschen Angaben oder automatisierter Teilnahme.

6. Ablauf der Teilnahme

  1. Hainrich-Hauscheck ausfüllen.
  2. Die für die Teilnahme erforderlichen Kontaktdaten angeben.
  3. Diese Teilnahmebedingungen und das Mindestalter bestätigen.
  4. Teilnahme absenden.

Die Datenschutzhinweise werden im Formular bereitgestellt. Es ist eine Teilnahme je Gebäude möglich. Das Ausfüllen des Hauschecks allein ist noch keine Teilnahme am Gewinnspiel.

7. Keine Sanierungs- oder Vertragspflicht

Aus der Teilnahme folgt keine Pflicht zur Durchführung von Maßnahmen. Die Wahl eines ausführenden Betriebs bleibt frei, soweit die konkreten Gewinnbedingungen keine transparent geregelte Bindung vorsehen.

8. Gewinne

  • 1. Preis: Photovoltaik-Gutschein im Wert von 10.000 Euro
  • 2. Preis: Wärmepumpen-Gutschein im Wert von 5.000 Euro
  • 3. Preis: Balkonkraftwerk-Gutschein im Wert von 2.500 Euro

Die genannten Beträge sind maximale Gutscheinwerte. Ab der Gewinnbenachrichtigung stehen zwölf Monate für die verbindliche Beauftragung beziehungsweise Anmeldung zur Verfügung. Eine Barauszahlung, Übertragung oder Umwidmung ist ausgeschlossen, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Noch festzulegende Gewinnbedingungen

[PLATZHALTER: PREIS_FINANZIERER] Je Preis benennen, wer den Gewinn finanziert und ausstellt.[PLATZHALTER: PREIS_ANBIETERBINDUNG] Festlegen, ob die Gewinnerin oder der Gewinner den ausführenden Betrieb frei wählen kann oder ob eine Partner- bzw. Produktbindung gilt.[PLATZHALTER: PREIS_LEISTUNGSUMFANG] Festlegen, was der Gutschein abdeckt: Material, Planung, Lieferung, Montage, Gerüst sowie Elektro- und Anschlussarbeiten.[PLATZHALTER: PREIS_AUSZAHLUNGSWEG] Festlegen: Direktzahlung an den Betrieb, Erstattung oder Partnergutschein.[PLATZHALTER: PREIS_RESTWERT] Regel festlegen, wenn der Auftragswert unter dem Gutscheinwert liegt.[PLATZHALTER: PREIS_MINDESTWERT] Mindestauftragswert bzw. Eigenanteil festlegen, falls vorgesehen.

9. Technische und rechtliche Realisierbarkeit

Die Umsetzung eines Gewinns setzt die Eignung des Gebäudes, einen geeigneten Netzanschluss sowie die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen voraus. Diese sind von der Gewinnerin oder dem Gewinner beizubringen.

[PLATZHALTER: PREIS_NICHTUMSETZBAR] Ersatz- bzw. Abwicklungsregel festlegen, wenn der Gewinn am Gebäude technisch oder rechtlich nicht umsetzbar ist.

10. Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner

Die Gewinne werden unter allen gültigen Teilnahmen durch Los ermittelt. Alle gültigen Teilnahmen haben dieselbe Chance. Gebäudewert, Einkommen oder eine geplante Investitionssumme haben keinen Einfluss auf die Gewinnchance. Die Ziehung wird neutral dokumentiert.

[PLATZHALTER: ZIEHUNGSVERFAHREN] Konkretes Ziehungsverfahren und die dafür verantwortliche Person benennen sowie die neutrale Dokumentation beschreiben.

11. Benachrichtigung

Die Benachrichtigung erfolgt spätestens sieben Tage nach Ende des Teilnahmezeitraums an die angegebene E-Mail-Adresse. Ein Nachweis von Alter und Eigentum kann verlangt werden. Für die Rückmeldung stehen 14 Tage zur Verfügung; nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann der Gewinn neu ausgelost werden.

12. Veröffentlichung

Eine Veröffentlichung von Namen, Wohnort oder Fotos erfolgt ausschließlich auf gesonderter, freiwilliger Grundlage. Eine Verweigerung hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance oder die Gewinnabwicklung.

13. Charakter des Hauschecks

Der Hainrich-Hauscheck und der daraus erzeugte Zukunftsplan sind eine unverbindliche erste Orientierung. Sie sind keine Energieberatung, keine Fachplanung und keine Förder-, Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung, keine Ausführungsplanung und kein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

14. Datenschutz

Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung. Die Teilnahme ist nicht an eine Einwilligung in Werbung gekoppelt. Marketing- und Partnerkontakte erfolgen ausschließlich auf gesonderter, freiwilliger Grundlage. Eine Weitergabe von Daten zur Gewinnabwicklung erfolgt nur, soweit sie dafür erforderlich ist, und wird vorher transparent gemacht.

15. Technische Verfügbarkeit

Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Bei einer wesentlichen Störung des Teilnahmewegs wird der Teilnahmezeitraum angemessen verlängert.

16. Änderung und Beendigung

Eine Änderung, Unterbrechung oder Beendigung der Challenge ist nur aus wichtigem, nicht willkürlichem Grund und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmenden zulässig.

17. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Für Schätzungen, die Verfügbarkeit von Förderungen und die technische Umsetzbarkeit wird keine Gewähr übernommen. Für Leistungen beauftragter Dritter sind diese selbst verantwortlich.

18. Rechtsweg

Soweit zulässig, ist der Rechtsweg hinsichtlich der rein zufallsbasierten Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

19. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts bleiben unberührt.

20. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Teilnahme veröffentlichte Fassung. Stand: 18. August 2026.

ArbeitsfassungDie markierten Gewinn-Platzhalter müssen vor Öffnung der Teilnahme vollständig ersetzt werden. Solange dies nicht erfolgt ist, darf das Teilnahmeformular nicht aktiviert werden. Offen sind derzeit 8 Angaben.